Immobilienverwaltung am Dorfgarten
Eingangsbereich eines vermieteten Mehrfamilienhauses in Frankfurt am Main

Mietverwaltung in Frankfurt am Main

Sie vermieten eine Wohnung, ein Mietshaus oder eine Gewerbefläche und wollen sich nicht jeden Monat um Mieteingänge, Abrechnungen und Handwerker kümmern. Wir übernehmen das im Auftrag des Eigentümers und melden uns, wenn eine Entscheidung ansteht.

Leistung
Wohnungen, Mietshäuser, Gewerbeflächen
Auftraggeber
Der Eigentümer, nicht die Gemeinschaft
Abrechnung
Betriebskosten im ersten Halbjahr
Kerngebiet
Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet

Was wir für Sie übernehmen

Vier Bereiche mit unterschiedlichem Takt. Einer läuft jeden Monat, einer einmal im Jahr, zwei melden sich, wenn etwas passiert.

  • Monatlich

    Miete, Buchhaltung und Mahnwesen

    Wir überwachen die Mieteingänge auf einem getrennten Konto für Ihr Objekt. Bleibt eine Zahlung aus, läuft das Mahnwesen an, ohne dass Sie es anstoßen müssen.

  • Einmal im Jahr

    Betriebskostenabrechnung

    Wir rechnen die umlagefähigen Kosten gegenüber Ihren Mietern ab, fristgerecht und mit belegter Aufstellung. Dazu die Bescheinigung nach Paragraf 35a EStG.

  • Nach Bedarf

    Instandhaltung und Handwerker

    Wir gehen regelmäßig durch das Objekt, holen Angebote ein, beauftragen Handwerker und nehmen die Arbeit ab. Wartungsverträge laufen ebenfalls über uns.

  • Beim Wechsel

    Mietvertrag, Kaution und Übergabe

    Wir schließen die Mietverträge, verwalten die Kaution auf einem eigenen Konto und übergeben mit Protokoll.

Was darüber hinausgeht, etwa eine Mieterhöhung, stimmen wir vorher ab und rechnen es gesondert.

Was sich für Sie ändert

Die meisten Eigentümer, die zu uns kommen, haben jahrelang selbst verwaltet. Es geht selten ums Können, sondern um die Zeit.

Wenn Sie selbst verwalten

Der Mieteingang

Sie prüfen jeden Monat die Kontoauszüge und mahnen selbst, wenn ein Betrag fehlt.

Wir buchen laufend, mahnen nach Fristablauf und melden uns erst, wenn eine Entscheidung ansteht.

Die Betriebskosten

Die Abrechnung entsteht abends und am Wochenende, Fehler fallen erst beim Widerspruch auf.

Sie geht im ersten Halbjahr raus, nach geprüften Belegen und mit dem Schlüssel aus dem Vertrag.

Der Schaden am Objekt

Der Mieter ruft Sie an, Sie suchen einen Handwerker, der Termin scheitert an Ihrer Zeit.

Der Mieter ruft uns an. Wir beauftragen den Handwerker und nehmen die Arbeit ab.

Die Entfernung

Wohnen Sie nicht am Objekt, kostet jede Übergabe einen halben Reisetag.

Wir sind vor Ort, übergeben und protokollieren.

Ein Mietjahr, wie es bei uns läuft

Drei Vorgänge tragen das Jahr, immer in derselben Reihenfolge.

  • Ihre MieterKonto des ObjektsMahnungAuszahlung an Sie

    Jeden Monat läuft das Geld, ohne dass Sie es anstoßen

    Die Miete geht auf das Konto Ihres Objekts, wir buchen sie zu und leiten den Überschuss an Sie weiter. Bleibt sie aus, läuft der Mahnweg zurück zum Mieter, mit Frist und in gesetzlicher Reihenfolge.

    Ein getrenntes Konto je Objekt

  • Verteilt nach WohnflächeRechnung des Versorgers

    Im ersten Halbjahr entsteht die Abrechnung

    Wir sammeln über das Jahr die Rechnungen für Heizung, Wasser, Müll und Versicherung. Umlagefähig ist davon nur ein Teil, verteilt nach dem vereinbarten Schlüssel.

    Frist: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums

  • Protokoll
    Protokoll
    AbnahmeHerrichtungÜbergabe

    Beim Wechsel steht die Übergabe dazwischen

    Kündigt ein Mieter, nehmen wir die Wohnung ab, organisieren die Herrichtung, rechnen die Kaution ab und übergeben an den Nachmieter. Die Herrichtung beginnt bei uns vor dem Auszug, das verkürzt den Leerstand.

    Protokoll bei Auszug und bei Einzug

Drei Formen, je nachdem was Ihnen gehört

Der Aufwand wächst nach rechts, und mit ihm die Spalte. Welche Form zutrifft, entscheidet sich daran, ob es außer Ihnen andere Eigentümer im Haus gibt.

  • Sondereigentums­verwaltung

    Ihnen gehört eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft

    Für Dach, Treppenhaus und Fassade gibt es bereits eine WEG-Verwaltung. Wir übernehmen alles, was nur Ihre Wohnung und Ihren Mieter betrifft.

    • Mietvertrag und Kaution
    • Betriebskosten gegenüber dem Mieter
    • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung
  • Mietverwaltung

    Ihnen gehört das ganze Mietshaus

    Es gibt keine Gemeinschaft, mit der etwas abzustimmen wäre. Die ganze Verantwortung für das Gebäude liegt bei uns: alle Mietverhältnisse, jede Abrechnung, Instandhaltung und Verkehrssicherung.

    • Alle Einheiten in einer Hand
    • Instandhaltung und Wartungsverträge
    • Verkehrssicherungspflicht
  • Gewerbeverwaltung

    Sie vermieten Läden, Büros oder Praxisflächen

    Gewerbemietverträge folgen anderen Regeln als Wohnraum: längere Laufzeiten, Index- oder Staffelklauseln statt Mieterhöhung, dazu die Option zur Umsatzsteuer. Wir überwachen Anpassungstermine und Optionsfristen und verhandeln bei Verlängerungen mit.

    • Index- und Staffelmieten
    • Option zur Umsatzsteuer
    • Fristen, Optionen und Verlängerungen

Erstgespräch vereinbaren

Suchen Sie sich eine Zeit aus, die Ihnen passt. Wir melden uns dann und klären mit Ihnen, worum es geht und ob wir der richtige Verwalter dafür sind.

Termin für das Erstgespräch

Wählen Sie Tag und Uhrzeit. Wir rufen zur gewählten Zeit an oder schlagen Ihnen einen anderen Termin vor, falls uns etwas dazwischenkommt.

  • Wir bestätigen den Termin, bevor er feststeht
  • Wir schließen im ersten Gespräch keinen Vertrag ab
  • Wir sagen Ihnen, wenn es nicht passt

Oder Sie rufen direkt an.

069 59 77 88 58

Tag wählen

Uhrzeit

Wählen Sie zuerst einen Tag im Kalender.

Tag, Uhrzeit, Name und E-Mail genügen.

Zwei Paare, die oft verwechselt werden

Gehört Ihnen eine vermietete Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, laufen zwei Abrechnungen nebeneinander her. Sie meinen nicht dasselbe.

  • Hausgeld

    Zahlen Sie als Eigentümer an die Gemeinschaft. Es deckt die Kosten des gemeinsamen Gebäudes und die Erhaltungsrücklage.

    Miete

    Zahlt Ihr Mieter an Sie, aus Grundmiete und Vorauszahlung auf die Betriebskosten.

  • Jahresabrechnung

    Geht von der WEG-Verwaltung an Sie und rechnet das Hausgeld des Vorjahres ab.

    Betriebskostenabrechnung

    Geht von uns an Ihren Mieter und rechnet die umlagefähigen Kosten gegen seine Vorauszahlung ab.

Geht es um das Gebäude als Ganzes für die Eigentümergemeinschaft, ist das WEG-Verwaltung.

Zur WEG-Verwaltung

Fragen von Eigentümern

Sechs Fragen, die in fast jedem Erstgespräch zur Mietverwaltung kommen. Steht Ihre nicht dabei, rufen Sie an. Das geht schneller als jedes Formular, und Sie hören sofort, ob Ihr Objekt zu uns passt.

069 59 77 88 58
  • Ein monatlicher Grundbetrag je Einheit, dazu Sonderleistungen wie eine Mieterhöhung. Was im Grundbetrag enthalten ist, steht im Vertrag. Den Preis nennen wir erst, wenn wir das Objekt gesehen haben.

  • Ja, das ist dann Sondereigentumsverwaltung. Wir prüfen vorher, ob die Wohnung in unserem Einsatzgebiet liegt und ob die bestehende WEG-Verwaltung erreichbar arbeitet.

  • Innerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie und Ihre Mieter uns direkt. Bei Wasserschaden oder Heizungsausfall beauftragen wir sofort, solange die Kosten im vereinbarten Rahmen bleiben.

  • Ja. Abrechnungen, Belege und Verträge liegen jederzeit in Ihrem Zugang. Ihre Mieter sehen dort nur, was sie betrifft.

  • Wir fordern die Unterlagen an, übernehmen Kautionskonten, Mieterdaten und laufende Verträge. Die meisten Wechsel liegen zum Jahreswechsel.

  • Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. Läden, Büros und Praxen laufen mit Indexklauseln, Optionsrechten und der Umsatzsteuerfrage. Wir überwachen die Fristen.