Die Betriebskosten folgen dem Vertrag, nicht der Verordnung
Bei Wohnraum zählt die Betriebskostenverordnung auf, was umgelegt werden darf. Im Gewerbe gilt sie nur, wenn der Vertrag sie in Bezug nimmt. Dort steht meist eine eigene, weiter reichende Liste, und umlagefähig ist davon nur, was einzeln benannt ist. Eine Sammelklausel trägt im Zweifel nicht. Wir rechnen deshalb mit dem Vertrag daneben ab.


