Immobilienverwaltung am Dorfgarten

Gewerbliche Verwaltung in Frankfurt am Main

Läden, Büroetagen und gemischt genutzte Häuser rechnen anders ab als eine vermietete Wohnung. Wir führen Ihre Gewerbeobjekte im Rhein-Main-Gebiet mit den Verträgen, die dazu gehören: Indexmieten, Umsatzsteuer und lange Laufzeiten.

Eingangsbereich mit Glastür und Treppe in einem verwalteten Objekt in Frankfurt am Main
Außenansicht eines verwalteten Objekts mit Erdgeschossflächen im Rhein-Main-Gebiet

Was wir gewerblich verwalten

Gewerbe ist kein einheitlicher Fall. Ein Ladenlokal beschäftigt uns anders als eine Büroetage. Fahren Sie eine Nutzung an, dann öffnet sie sich.

Laden, Büro, Praxis, Lager und gemischt genutzt

Was dabei im Vertrag steht

Wann Eigentümer bei uns anrufen

Kaum jemand sucht einen Verwalter, weil gerade nichts los ist. Fünf Anlässe sind uns besonders vertraut.

Trifft einer dieser Fälle zu, klären wir im Erstgespräch, was zuerst ansteht.

Erstgespräch vereinbaren
  • GewerbemietvertragWir erinnern ein Jahr vorher5 Jahre fest vereinbartVerlängerung möglich

    Im Gewerbe gilt der Vertrag

    Bei einer Wohnung setzen Kündigungsschutz, Mietspiegel und Betriebskostenverordnung den Rahmen. Im Gewerbe gilt davon wenig von selbst. Dort steht im Vertrag, was gilt.

    Der Vertrag läuft in Jahren

    Auf die feste Grundmietzeit folgen ein oder zwei Verlängerungsoptionen, und in dieser Zeit kann keine Seite ordentlich kündigen. Wer eine Option übersieht, verliert sie oder verlängert ungewollt um Jahre. Wir führen die Fristen mit und melden uns, bevor eine läuft.

  • Stichtag geprüft
    Index gestiegenAnpassungsschreibenNeue Miete

    Die Miete zieht nicht von allein nach

    Die meisten Verträge koppeln die Miete an den Verbraucherpreisindex. Sie steigt dann nicht laufend, sondern zum Stichtag, und nur wenn jemand die Anpassung erklärt. Bleibt das aus, steht die Miete oft jahrelang. Wir prüfen den Stichtag und schreiben Ihre Mieter an.

  • %Gewerbe, nach VertragWohnen, nach GesetzKosten des Hauses

    Zwei Nutzungen, zwei Abrechnungskreise

    Für den gewerblichen Mieter gilt der Vertrag, für den Wohnungsmieter das Gesetz. Verwaltungskosten und Umsatzsteuer dürfen deshalb nur der einen Seite belastet werden. Wir trennen die Kreise in der Buchhaltung, damit die Abrechnung auch einer Prüfung standhält.

Was wir vor dem Angebot sehen wollen

Ein Gewerbeobjekt kostet in der Verwaltung nicht das, was seine Fläche vermuten lässt, sondern das, was in seinen Verträgen steht. Vor der Zahl stehen deshalb ein Termin am Objekt und ein Blick in diese Unterlagen.

Unterlagen für das Angebot

Sechs Stück

  • Mietverträge mit allen Nachträgen

    Erst der Nachtrag zeigt, ob die Indexklausel noch gilt.

  • Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre

    Daraus lesen wir den Umlageschlüssel und die bisher umgelegten Positionen.

  • Flächenaufstellung des Hauses

    Die Abrechnung hängt an der Abgrenzung zwischen Gewerbe und Wohnen.

  • Wartungs- und Dienstleistungsverträge

    Aufzug, Heizung und Reinigung binden Sie oft länger, als Ihnen lieb ist.

  • Versicherungsscheine

    Gewerbliche Nutzung ist ein Gefahrenmerkmal und muss gemeldet sein.

  • Stand der Mietkonten

    Rückstände gehören auf den Tisch, bevor wir einen Bestand übernehmen.

Für das erste Gespräch braucht es davon nichts. Fehlt später eine Unterlage, holen wir sie beim bisherigen Verwalter selbst ein.

Erstgespräch vereinbaren

Suchen Sie sich eine Zeit aus, die Ihnen passt. Wir melden uns dann und klären mit Ihnen, worum es geht und ob wir der richtige Verwalter dafür sind.

Termin für das Erstgespräch

Wählen Sie Tag und Uhrzeit. Wir rufen zur gewählten Zeit an oder schlagen Ihnen einen anderen Termin vor, falls uns etwas dazwischenkommt.

  • Wir bestätigen den Termin, bevor er feststeht
  • Wir schließen im ersten Gespräch keinen Vertrag ab
  • Wir sagen Ihnen, wenn es nicht passt

Oder Sie rufen direkt an.

069 59 77 88 58

Tag wählen

Uhrzeit

Wählen Sie zuerst einen Tag im Kalender.

Tag, Uhrzeit, Name und E-Mail genügen.

Wofür wir passen, wofür nicht

Wir sind inhabergeführt und arbeiten mit festen Ansprechpartnern. Für den einen Bestand ist das genau richtig, für den anderen zu klein. Beides steht hier.

Dafür sind wir der richtige Verwalter

  • Gemischt genutzte Häuser in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet
  • Einzelne Läden, Büros und Praxen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft
  • Bestände in einer Größe, die ein fester Ansprechpartner im Kopf behält
  • Eigentümer, die ihre Zahlen sehen wollen statt eine Sammelnummer anzurufen

Dafür sind wir es nicht

  • Einkaufszentren mit eigenem Centermanagement und eigenem Vermietungsteam
  • Bundesweite Portfolios außerhalb des Rhein-Main-Gebiets, die wir nicht regelmäßig begehen könnten
  • Die Vermarktung selbst: Wir suchen keine Mieter im Auftrag, dafür braucht es einen Makler
  • Rechts- und Steuerberatung. Die Frage nach der Umsatzsteueroption gehört zu Ihrem Steuerberater

Geht es um eine vermietete Wohnung oder um eine ganze Eigentümergemeinschaft, führt der Weg nach nebenan.

Was im Erstgespräch meistens zur Sprache kommt

Drei Punkte kommen bei fast jedem Gewerbeobjekt auf den Tisch, kurz genug, um sie an Ihren Steuerberater weiterzugeben.

Die Betriebskosten folgen dem Vertrag, nicht der Verordnung

Bei Wohnraum zählt die Betriebskostenverordnung auf, was umgelegt werden darf. Im Gewerbe gilt sie nur, wenn der Vertrag sie in Bezug nimmt. Dort steht meist eine eigene, weiter reichende Liste, und umlagefähig ist davon nur, was einzeln benannt ist. Eine Sammelklausel trägt im Zweifel nicht. Wir rechnen deshalb mit dem Vertrag daneben ab.

Die Umsatzsteuer ist eine Entscheidung, keine Rechenart

Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei gewerblicher Vermietung können Sie zur Umsatzsteuer optieren, wenn der Mieter die Fläche für Umsätze nutzt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Bei einer Praxis trägt das nicht. Ob die Option sich lohnt, entscheiden Sie mit Ihrem Steuerberater. Danach führen wir Verträge, Rechnungen und Abrechnung durchgehend in der gewählten Form.

Der Wechsel fällt selten auf den Jahresanfang

Wir übernehmen auch mitten im Abrechnungsjahr und holen die Unterlagen beim bisherigen Verwalter ab, statt sie bei Ihnen anzufordern. In den ersten Wochen prüfen wir Fristen, Mietkonten und offene Anpassungen. Was dabei auffällt, bekommen Sie schriftlich, auch wenn es unangenehm ist. Danach läuft die Verwaltung im gewohnten Rhythmus weiter.

Fragen zu Gewerbeobjekten

Sechs Fragen, die uns Eigentümer von Gewerbeflächen regelmäßig stellen. Steht Ihre nicht dabei, rufen Sie an. Zu einem konkreten Objekt sagen wir am Telefon in wenigen Minuten mehr.

069 59 77 88 58
  • Ja. Einen Laden, ein Büro oder eine Praxis in einer Eigentümergemeinschaft betreuen wir als Sondereigentum, unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet. Eine Mindestgröße gibt es nicht.

  • Ja, im Gewerbe ist das eher die Regel. Wir holen die Unterlagen beim bisherigen Verwalter ab und trennen in der Buchhaltung, was in welchen Zeitraum gehört. Für Sie bleibt es eine Abrechnung.

  • Die Vergütung hängt an den Verträgen, nicht an der Fläche. Ein Haus mit einem Mietvertrag macht weniger Arbeit als eines mit sechs Einheiten. Die Zahl nennen wir nach dem Termin am Objekt, dafür verbindlich.

  • Wir prüfen den Index zum Stichtag, rechnen die Anpassung und schreiben den Mieter an, sobald Sie zugestimmt haben. Ob angepasst wird, entscheiden Sie.

  • Ja, das ist der häufigste Fall. Gewerbe und Wohnen laufen in getrennten Abrechnungskreisen, aber bei einem Ansprechpartner. Einzelheiten stehen auf der Seite zur Mietverwaltung.

  • Nein, das gehört zu Ihrem Steuerberater, ebenso die Gestaltung neuer Verträge. Wir setzen die Entscheidung um und führen Rechnungen und Abrechnung in der gewählten Form.